Dabei beschränkt sich der Verein auf Kernpunkte, insbesondere auf einen von Herrn Kind zu verantwortenden finanziellen Schaden für den Verein im Themenbereich „Markenrechte“ und nimmt zu den weiteren aufgestellten Behauptungen nur punktuell Stellung, ohne im Übrigen deren Richtigkeit zu bestätigen.
Markenrechte
In dem Interview wurde von Vereinsvertretern deutlich gemacht, dass Gewinne der Hannover 96 Markenrechte GmbH an den Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. hätten ausgeschüttet werden müssen.
Herr Kind behauptet in seiner gestrigen Stellungnahme:
„Gewinne können bisher nicht ausgeschüttet werden, da es lediglich einen festgestellten Jahresabschluss 2020 gibt. Dieser weist einen Verlust aus. Dieser Verlust wurde im Übrigen nicht beim Hannover 96 e.V. eingefordert, sondern von der Hannover 96 Markenrechte GmbH getragen. Dem Abschluss 2021 hat der Vorstand des Hannover 96 e.V. noch nicht zugestimmt. Dementsprechend war eine Ausschüttung bisher noch gar nicht möglich.“
Hierzu stellt der Verein fest:
Herr Kind ist Geschäftsführer der am 16.06.2020 gegründeten Hannover 96 Markenrechte GmbH. Abgesehen von den aus Sicht des Vorstandes und deren steuerlicher Berater fehlerhaft aufgestellten Jahresabschlüssen hat es der Geschäftsführer Martin Kind trotz mehrfacher Hinweise von Vereinsvertretern versäumt, innerhalb der gesetzlichen Fristen die beiden bisher aufzustellenden Jahresabschlüsse von einer Gesellschafterversammlung feststellen zu lassen.
Streitpunkt ist die zu leistende Lizenzgebühr, deren Höhe und Zahlungszeitpunkte in einem Lizenzvertrag zwischen Hannover 96 Markenrechte GmbH und Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG eindeutig geregelt sind. Festzustellen ist, dass für keine der festgelegten Zahlungen bis heute ein Zahlungsnachweis vorgelegt worden ist. Dieser konnte auch nicht in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am 27.07.2022 von Herrn Kind vorgelegt werden. Weder liegt das Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, noch wurde die Zusage, den Zahlungsnachweis für zumindest zwei der drei bisher fälligen Zahlungen vorzulegen, von Herrn Kind bis heute erfüllt.
Bei korrekter Fakturierung hätte es im Rumpfgeschäftsjahr 2020 keinen Verlust gegeben. Sofern Herr Kind den Eindruck erwecken will, es sei großzügig, wenn nunmehr die H 96 Markenrechte GmbH und nicht der mit lediglich 49 % beteiligte Verein die aufgrund der eigenen Nichtzahlung und eigener fehlerhafter Bilanzierung ausgewiesenen Verluste mittragen müsse, ist dies eine Irreführung und Verdrehung von Tatsachen. Aufgrund der eklatanten Verletzung der Vermögensvorsorge der Hannover 96 Markenrechte GmbH durch deren Geschäftsführer Martin Kind wurde in der Gesellschafterversammlung durch den Verein auch für diese Gesellschaft dessen Abberufung auf die Tagesordnung am 27.07.2022 gesetzt.
Darlehen
Der Liquiditätsbedarf wurde der Sales & Service zum beantragten Abruf der Tranchen jeweils nachgewiesen. Aufgrund der Nichtleistung von Darlehen musste im Jahr 2021 ein Darlehen einer Bank aufgenommen werden, das für den Verein wirtschaftlich nachteiliger ist als der im Jahr 2019 mit der Sales & Service abgeschlossene Rahmendarlehensvertrag.
Förderung
Die zu leistenden Zahlungen sind nur ein einziges Mal, am 01.04.2021, zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt (jeweils zu Beginn eines Quartals) erfolgt. Die zum 01.07.2022 zu leistende Zahlung wurde erst im Laufe des Monats nach Androhung eines Klageverfahrens ausgeführt.
Weitere Zuwendung durch Gesellschafter
Diese Förderleistung wurde von einem Gesellschafter, der bei allen Gremienmitgliedern hochwertgeschätzt ist, unabhängig und ohne Zutun durch Martin Kind geleistet. Hier gilt „Ein Mann - ein Wort“.
Ausgeglichene Verbindlichkeiten
Richtig ist, dass die Kapitalgesellschaften nach langer Zeit im Sommer 2021 ihre Schulden beim e.V. in Höhe von 230.000 Euro bezahlt haben, allerdings nur durch Einschaltung und Vermittlung des eben bereits erwähnten Gesellschafters. Zum heutigen Zeitpunkt sind neue Rechnungen in Höhe von etwa 93.000 Euro unbeglichen.
Falsch ist, dass berechtigte Gegenforderungen der Kapitalgesellschaften in Höhe von 471.000 Euro bestehen würden. Die Ausbuchung wurde zwar vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Hannover 96 GmbH & Co KGaA fernmündlich im Juli 2022 avisiert, Stornierungen liegen aber bis heute nicht vor und sind von Herrn Kind gemäß gestriger Mitteilung auch nicht beabsichtigt.
Fazit
Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. hat sich jederzeit vertragsgemäß verhalten, was der anwaltliche Vertreter der Gesellschafter am 21.07.2022 persönlich auf Nachfrage bestätigt hat.
Soweit Herr Kind mitteilt, er stehe dem Versuch, eine neue Geschäftsführung gemeinsam zu finden, nicht entgegen und würde einen solchen Prozess begleiten, so begrüßt der Verein das ausdrücklich. Der Verein ist bereit, wie Herrn Kind schon 2020 angeboten, gemeinsam die Suche zu beginnen, da eine gemeinsame Suche ein Garant für eine Einigung im Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist, die der Verein allerdings auch unabhängig davon sieht.
Der Vorstand