Update vom 03. März 2022:
Im Zuge der neuen Coronaverordnung des Landes Niedersachsen werden wir die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) im Vereinszentrum zum Schutze unserer Mitglieder und MitarbeiterInnen bis auf Weiteres beibehalten.
Auch das Tragen einer FFP2-Maske im Innenbereich des Vereinszentrums ist weiterhin notwendig (außer beim Sporttreiben oder im Sitzen).
Sobald sich die Corona-Regelungen für das Vereinszentrum ändern, werden wir rechtzeitig informieren.
Update vom 30. November:
Mit Wirkung zum 01.12.2021 gilt für das Land Niedersachsen im Rahmen der Corona-Pandemie Warnstufe 2. Damit verbunden ändern sich die Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und die Durchführung des Sportbetriebs wie folgt:
• Im Vereinszentrum sowie in städtischen Sporthallen gilt 2G+. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu der jeweiligen Sportstätte erhalten, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können.
• Weiter wird das Tragen einer FFP2-Maske wieder verpflichtend (OP-Masken sind nicht mehr gestattet).
• Auf den Außenflächen des Vereinszentrums gilt 2G.
• Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Ab Samstag, den 04. Dezember 2021, ist für geboosterte Personen bei der 2G plus-Regelung kein Testnachweis mehr erforderlich. Wenn eine Booster-Impfung vorliegt, dann zeigt einfach das entsprechende Zertifikat am Servicetresen vor.