NIEMALSALLEIN

Update vom 03. März 2022:
Im Zuge der neuen Coronaverordnung des Landes Niedersachsen werden wir die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) im Vereinszentrum zum Schutze unserer Mitglieder und MitarbeiterInnen bis auf Weiteres beibehalten.

Auch das Tragen einer FFP2-Maske im Innenbereich des Vereinszentrums ist weiterhin notwendig (außer beim Sporttreiben oder im Sitzen).

Sobald sich die Corona-Regelungen für das Vereinszentrum ändern, werden wir rechtzeitig informieren.


 

Update vom 30. November:
Mit Wirkung zum 01.12.2021 gilt für das Land Niedersachsen im Rahmen der Corona-Pandemie Warnstufe 2. Damit verbunden ändern sich die Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und die Durchführung des Sportbetriebs wie folgt:

• Im Vereinszentrum sowie in städtischen Sporthallen gilt 2G+. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu der jeweiligen Sportstätte erhalten, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können.

• Weiter wird das Tragen einer FFP2-Maske wieder verpflichtend (OP-Masken sind nicht mehr gestattet).

• Auf den Außenflächen des Vereinszentrums gilt 2G.

• Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Ab Samstag, den 04. Dezember 2021, ist für geboosterte Personen bei der 2G plus-Regelung kein Testnachweis mehr erforderlich. Wenn eine Booster-Impfung vorliegt, dann zeigt einfach das entsprechende Zertifikat am Servicetresen vor.


Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen vom 10.11.2021 gilt bei uns im Vereinszentrum sowie in allen anderen Sportstätten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. in der Region Hannover ab Freitag, den 12.11.2021, die 2G-Regelung. Zutritt in die Gebäude erhalten somit nur genesene und geimpfte Personen. Der Zutritt mit einem aktuellen Schnelltest ist nicht mehr möglich.  

Als „Geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt:

Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung - dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.

Als „Genesen“ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Die Regelungen gelten nicht:
•    für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und
•    für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

Für uns steht weiterhin die Gesundheit aller Mitglieder im Vordergrund. Deshalb bleibt trotz der 2G-Regelung die Maskenpflicht im Gebäude bestehen und entfällt nur beim aktiven Sporttreiben.

Wir bitten Euch Euren Geimpften- oder Genesenen-Nachweis bei Eintritt ins Vereinszentrum unaufgefordert am Empfang vorzuzeigen.

Wir danken Euch für das Verständnis und wünschen viel Spaß beim nächsten Besuch im Vereinszentrum.

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